Quellen und Hinweise
Abgleich am 8. Oktober 2026. Die Informationen dienen der ersten Einordnung. Umfang und Grenzen des Schutzes ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; eine Anfrage begründet keinen Versicherungsschutz.
Rechtliche Grundlagen
- § 100 VVG: Freistellung von Haftpflichtansprüchen und Abwehr unbegründeter Ansprüche.
- § 61 VVG: Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers.
- § 78 VVG: Haftung bei Mehrfachversicherung; insgesamt kann nicht mehr als der Schaden verlangt werden.
Vertragsbegriffe und Kosten
Versicherungssumme, besondere Teilgrenzen (Sublimits), Ausschlüsse und versicherte Tätigkeiten sind im eigenen Versicherungsschein, den Bedingungen und Nachträgen zu prüfen. Allgemeine Erläuterungen auf dieser Website sind keine Deckungszusage. Berufs-, Dienst- und Privathaftpflicht bezeichnen unterschiedliche Tätigkeitsbereiche; der konkrete Vertrag bestimmt den Umfang.
Wir nennen keinen pauschalen Einstiegspreis. Für eine Beitragseinschätzung benötigen wir Angaben zur Tätigkeit und zum gewünschten Vertragsumfang.
Anbieterinformationen
Beratungsangebot von PF Medical. Maßgebliche Angaben stehen im Impressum und in der Erstinformation.