Neue Fachweiterbildung
Intensiv-, OP-, Anästhesie- oder Leitungsaufgaben können über die ursprüngliche Tätigkeitsbeschreibung hinausgehen.
Pflege Vertragscheck · für bereits Versicherte
Wir prüfen Berufs-, Dienst- und private Haftpflichtrisiken von Krankenschwestern und Pflegefachfrauen in einem verständlichen Gesamtcheck.
Eine Anfrage verpflichtet Sie zu keinem Abschluss.
Lokaler Check · keine Datenübertragung
bleibt in diesem BrowserfensterWas hat sich seit Ihrem Abschluss verändert?
Markieren Sie, was auf Sie zutrifft. Daraus entsteht eine Gesprächsgrundlage, keine Deckungsbewertung.
Gespräch anfragenFür eine belastbare Prüfung benötigen wir später Versicherungsschein, Bedingungen und Nachträge. Bitte senden Sie diese nicht über das offene Erstkontaktformular.
Anlass
Berufswechsel, Weiterbildung, Nebenjob oder neue Verantwortung
Prüfumfang
Arbeitgeber-, Berufs-, Dienst- und Privathaftpflicht abgrenzen
Ergebnis
Lücken, Überschneidungen und Aktualisierungsbedarf verständlich einordnen
Kosten
Abhängig von Tätigkeitsprofil und Vertrag – unverbindlich einordnen lassen
Ihr Tätigkeitsprofil
Versicherungsschutz altert nicht wegen des Datums, sondern weil sich Tätigkeit und Verantwortung verändern.
Intensiv-, OP-, Anästhesie- oder Leitungsaufgaben können über die ursprüngliche Tätigkeitsbeschreibung hinausgehen.
Zusätzliche Pflege-, Beratungs- oder Schulungstätigkeit ist nicht automatisch über den Hauptarbeitgeber geschützt.
Der Wechsel in Zeitarbeit, Freiberuflichkeit, Selbstständigkeit oder öffentlichen Dienst verändert die Haftungslage.
Direkt beantwortet
Ein Check ist besonders sinnvoll nach Arbeitgeberwechsel, Fachweiterbildung, Übernahme einer Leitung, Beginn eines Nebenjobs oder Wechsel in die Selbstständigkeit. Bestehende Verträge sollten nicht nur nach Beitrag, sondern nach versicherten Tätigkeiten und Ausschlüssen bewertet werden.
Bedingungen vor Beitrag
Leistungen, Ausschlüsse und Versicherungssummen werden am konkreten Vertrag geprüft. Eine Berufsbezeichnung allein begründet keine Deckungszusage.
Diese Punkte gemeinsam klärenStimmt die Berufs- und Aufgabenbeschreibung noch mit dem heutigen Arbeitsalltag überein?
Kurz erklärt: Die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag legt fest, welche Aufgaben versichert sind. Sie sollte zu Ihrem heutigen Arbeitsalltag passen.
Sind Schlüssel, Mietsachen oder bestimmte Vermögensschäden ausreichend begrenzt?
Kurz erklärt: Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer leistet. Ein Sublimit ist eine niedrigere Grenze für bestimmte Schadenarten innerhalb dieser Summe.
Welche Methoden, Nebenjobs oder Schadenarten sind nicht oder nur eingeschränkt erfasst?
Kurz erklärt: Ausschlüsse nennen Tätigkeiten oder Schäden, für die der Vertrag nicht oder nur eingeschränkt leistet.
Überschneiden sich private, dienstliche und berufliche Bausteine ohne zusätzlichen Nutzen?
Kurz erklärt: Dasselbe Risiko kann in mehreren Verträgen abgesichert sein. Ob sich Leistungen ergänzen oder nur überschneiden, muss anhand der Bedingungen geprüft werden.
Kosten einordnen
Das hängt von Ihrem Tätigkeitsprofil und vom konkreten Vertrag ab. Deshalb nennen wir auf dieser Seite keine Beiträge.
Ein niedriger Beitrag hilft nicht, wenn Tätigkeiten fehlen, Sublimits zu gering sind oder wichtige Ausschlüsse bestehen.
Berufsbild, Beschäftigungsstatus, konkrete Tätigkeiten, gewünschter Versicherungsumfang und mögliche Vorverträge oder Vorschäden.
Anfrage und Erstgespräch verpflichten Sie zu keinem Abschluss. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie sich bewusst für ein Angebot entscheiden.
Ihr nächster Schritt
Sie nennen uns Ihr Anliegen. Im Gespräch klären wir Aufgaben, bestehenden Schutz und offene Fragen. Erst danach geht es um ein konkretes Angebot.
Bitte geben Sie keine Gesundheits- oder Patientendaten ein. Für vertrauliche Unterlagen stimmen wir einen geeigneten Übermittlungsweg ab.
Risiken konkret einordnen
Nebentätigkeiten, Gefälligkeiten oder Regress können außerhalb der erwarteten dienstlichen Absicherung liegen.
Regress heißt Rückgriff: Wer einen Schaden bezahlt hat, etwa der Arbeitgeber oder sein Versicherer, fordert das Geld von der verursachenden Person zurück.
Pflegefehler können langfristige gesundheitliche und finanzielle Folgen für Betroffene haben.
Berufswechsel, neue Qualifikationen oder Leitungsverantwortung sind in älteren Verträgen nicht immer berücksichtigt.
Berufshaftpflicht: für Schäden, die Sie anderen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen.
Diensthaftpflicht: für Ansprüche aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, etwa wenn Arbeitgeber oder Dienstherr Regress nimmt.
Privathaftpflicht: für Schäden im Privatleben. Berufliche Fehler sind üblicherweise nicht erfasst.
Ja. Mit Angaben zu Tarif, Berufsstatus und aktuellen Tätigkeiten können wir mögliche Lücken und Doppelversicherungen einordnen. Eine abschließende Bewertung setzt die vollständigen Vertragsunterlagen voraus.
Besonders bei Arbeitgeberwechsel, neuer Fachqualifikation, Leitungsverantwortung, Nebentätigkeit oder Wechsel in die Selbstständigkeit lohnt sich eine erneute Prüfung.
Üblicherweise nicht. Private und berufliche Risiken sind getrennt zu betrachten, auch wenn manche Tarife beide Bausteine in einem Vertrag kombinieren.
Hilfreich sind Versicherungsschein, aktuelle Bedingungen, Nachträge und eine kurze Beschreibung Ihrer heutigen Tätigkeit. Persönliche Daten können vor einer ersten Einordnung geschwärzt werden.
Nein. Ein niedriger Beitrag hilft nicht, wenn Tätigkeiten fehlen, Sublimits zu gering sind oder wichtige Ausschlüsse bestehen. Leistung und Passgenauigkeit stehen zuerst.
Ja. Der Experten-Check und das Erstgespräch sind unverbindlich. Erst wenn Sie sich bewusst für ein Angebot entscheiden, kommt ein Versicherungsvertrag zustande.
Entscheidend sind Berufsbild, Beschäftigungsstatus, konkrete Tätigkeiten, gewünschter Versicherungsumfang und mögliche Vorverträge oder Vorschäden. Fehlende Details klären wir persönlich mit Ihnen.
Der mögliche Beginn hängt vom ausgewählten Versicherer und der Risikoprüfung ab. Im Antrag stimmen wir den gewünschten Termin ab; bereits bekannte Schäden müssen vor Antragstellung offengelegt werden und sind regelmäßig nicht Gegenstand eines neu vereinbarten Schutzes.
Die Seite dient der ersten Orientierung. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und der Risikoprüfung. Mit dem Absenden einer Anfrage beginnt kein Versicherungsschutz.
Rechtliche Grundlagen und verwendete Quellen: Quellen und Hinweise. Angaben zum Vermittler: Impressum und Erstinformation.
Inhaltlich abgeglichen am 8. Oktober 2026.